/ Linkspartei macht sich überflüssig: Sozial-Senatorin Breitenbach zum Anschlag auf Obdachlose
/ BVerfG setzt Grenzen für Zwangsfixierung bei Psychiatriepatienten
/ Fixierungs-Urteil und der Ärzte-Richter-Filz
/ DIE LINKE deckt auf: Anzahl der Jugendlichen ohne Lehrstelle hat sich verdoppelt
/ Stuttgart 21: Wenn es brennt, sollte es windstill sein
/ Polizeigewalt meist ohne Konsequenzen
/ Niedersachsens Polizeigesetz: Fast wie in Bayern
/ „Ich weiß alles, aber kann es nicht sagen“
/ Verfassungsschutz: Blick nach links in Zeiten des Rechtsrucks
/ US-Heimatschutzministerium: Russische Hacker hatten Zugang zu US-Stromversorgern
/ ARD verschweigt den Abschuss eines syrischen Kampfjets durch Israel
/ Brite vergiftete seine Freundin aus Versehen mit Nowitschok
/ Abschiebungen – und der Afghanistan-Lagebericht des Auswärtigen Amts
/ Waldbrand-Drama in Griechenland
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Linkspartei macht sich überflüssig: Sozial-Senatorin Breitenbach zum Anschlag auf Obdachlose
Parlamentarische Posten können für linke Parteien sinnvoll sein. Wenn die Protagonisten der Parteien ihre Jobs nutzen, um zumindest ein paar Wahrheiten unter die Leute zu bringen. Fast eine Million Menschen sind in Deutschland obdachlos. Mehr als 30.000 sind es allein in Berlin. Spätestens jetzt, wenn der zuständigen Senatorin ein Mikrophon hingehalten wird, wären Vokabeln wie „Wohnungsnot“ und „Kapitalismus“ fällig gewesen.
Doch die Worte fallen nicht. Die Dame sagt dem lokalen Rundfunk sogar dies: „Es werde immer wieder Konflikte mit Menschen geben, die obdachlos sind oder Suchtprobleme haben.“ Sie verniedlicht Mord zu einem „Konflikt“. Zudem hat die Verrohung bei ihr keine Verursacher, die Rohlinge tragen keine Namen. Und wenn niemand Schuld hat, dann kann man auch nichts machen. So lautet die Botschaft. Deshalb macht die Asozialsenatorin auch – das ist nur konsequent – keinen Vorschlag zur Änderung der elenden Lage der Obdachlosen. So schafft sich die Linkspartei selbst ab.
BVerfG setzt Grenzen für Zwangsfixierung bei Psychiatriepatienten
„Die Fixierung ans Bett ist nur eine Methode, Betroffene ruhigzustellen. Dazu kommen noch die zwangsweise Verabreichung von Medikamenten sowie die Isolationszelle. Wie oft in Deutschland zu diesen »letzten Mitteln« gegriffen wird, ist nicht bekannt. Es existiert dazu keine übergreifende Statistik, was ihre Anwendung fraglos begünstigt. Und beim grassierenden personellen Notstand in deutschen Krankenhäusern, Pflege- und Altenheimen erscheinen Eingriffe gegen das Patientenwohl programmiert. Die Bundesarbeitsgemeinschaft bewertet diese Praxis daher auch als eine Form von »Folter« und fordert ein vollständiges Verbot.
Soweit wird es nach einem am Dienstag vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gefällten Urteil nicht kommen. Die Richter des Zweiten Senats befanden, dass Psychiatriepatienten nur nach richterlichem Beschluss für längere Zeit ans Bett gefesselt werden dürfen. »Bei einer nicht nur kurzfristigen Fixierung handelt es sich um eine Freiheitsentziehung, für die Art. 104 Abs. 2 GG den weiteren, verfahrensrechtlichen Vorbehalt einer richterlichen Entscheidung vorsieht«, hieß es zur Begründung. Alles, was über eine halbe Stunde hinausgehe, müsse von einem Richter angeordnet oder zumindest anschließend überprüft werden. Ferner müsse für die Zeit der Fixierung eine Eins-zu-eins-Betreuung durch qualifiziertes Pflegepersonal sichergestellt sein.“
Kurze Anmerkung meinerseits: Warum bitte gilt dieses Urteil nur für Psychiatriepatienten? Wie wir alle wissen, werden auch in Altenheimen die Menschen „fixiert“ und stundenlang im eigene Kot liegen gelassen, weil Pflegekonzerne die Anzahl der Pflegekräfte immer weiter heruntergefahren haben. Bringt ja auch mehr Profit, wenn man 50 Senioren „fixiert“, so dass dann auch eine Nachtschwester ausreicht.
Dazu passt auch:
Fixierungs-Urteil und der Ärzte-Richter-Filz
Die UN-Abteilung für Menschenrechte hat eindeutig klargestellt, dass das Fixieren von Menschen der Folter entspricht und es KEINE Begründung dafür geben kann, diese Folter zu legitimieren. Das Bundesverfassungsgericht hat sich darüber hinweg gesetzt und nun Folter erlaubt, wenn sie nur eine halbe Stunde dauert oder von einem Richter abgesegnet wurde.
Schlimmer noch: Mit dem richterlichen Vorbehalt hat das BVerfG der Willkür endgültig freie Fahrt gegeben. Denn der Arzt wird immer behaupten, der Richter hat es entschieden und der Richter wird behaupten, es sei eine medizinische Notwendigkeit. Zudem ist die bei einer „Fixierung“ vorgesehene Eins-zu-Eins-Betreuung das Papier nicht wert, auf dem diese Betreuungsakte anschliessend „wegen Personalmangel“ gefälscht wird.
Aber hey: Erwähnte ich schon mal, dass das Bundesverfassungsgericht schon lange den Boden des Grundgesetzes verlassen hat und eher Unrecht legitimiert (Militär im Inland, Regelsatz, Auslandseinsätze, usw.), statt Regierungsverbrechen zu beenden? Und es ein sehr schönes Zeugnis für die bildungspolitische Intelligenz der Deutschen ist, wenn Umfragen zufolge 75 Prozent „sehr hohes Vertrauen“ in genau dieses BVerfG hat?
DIE LINKE deckt auf: Anzahl der Jugendlichen ohne Lehrstelle hat sich verdoppelt
„Die Zahl jugendlicher Lehrstellenbewerber ohne Ausbildungsvertrag hat sich seit Beginn des Jahrzehnts verdoppelt. Wurden 2010/11 in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) noch 11.344 unversorgte Bewerber ausgewiesen, stieg deren Zahl 2016/17 auf 23.712. Das geht aus einer Antwort der BA auf eine Anfrage der LINKEN im Bundestag hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.“
Seht ihr: Der „Fachkräftemangel“ muss riesengross sein, wenn die Firmen immer mehr Jugendliche (trotz Geburtenquote) gar nicht mehr ausbilden wollen
Stuttgart 21: Wenn es brennt, sollte es windstill sein
Ein Bericht über den quasi nicht vorhandenen Brandschutz und Rauchabzug im unterirdischen Bahnhof.
Oder anders gesagt: Stuttgart 21 wird das grösste und teuerste Krematorium Deutschlands
Polizeigewalt meist ohne Konsequenzen
„2016 gab es insgesamt 2383 Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte wegen rechtswidriger Gewaltausübung, doch in nur 2,34 Prozent der Fälle wurde Anklage erhoben oder ein Strafbefehl erlassen“, berichtet die ARD.
Ab welchen Zahlen spricht man von einem Polizeistaat?
Niedersachsens Polizeigesetz: Fast wie in Bayern
74 Tage Präventivhaft gegen potenzielle Gefährder, dazu Lauschangriff, Niedersachsentrojaner, Fußfesseln – Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) überholt sogar den Polizeistaat-Fetischisten Uwe Schünemann von der CDU auf der rechtsbraunen Spur. Deshalb ruft ein breites Bündnis auch für den 8. September zu einer Gegendemo in Hannover auf.
„Ich weiß alles, aber kann es nicht sagen“
Seit 13 Monaten wartet der zweite NSU-Ausschuss auf den Bericht des Sonderermittlers Jerzy Montag. Die 300 Seiten werden den Abgeordneten hartnäckig vorenthalten, was nur einen Schluss nahe legt: Die Brisanz muss erheblich sein.
Weitere Fragen: Haben ausschließlich Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt die NSU-Morde begangen? Endeten die NSU-Morde nur zufällig genau an dem Tag, als der „Verfassungsschutz“ seinen engsten „V-Mann“ abschaltete? Und schredderte man nur aus Versehen ein halbes Jahr lang all die NSU-Akten der knapp 50 V-Leute, die um Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe eingesetzt waren?
Wer hier dreimal „Ja“ sagt, hat das Zeug zum deutschen Richter. Wer aber an der einen oder anderen Stelle mit der Stirn runzelt, ist Verschwörungstheoretiker
Dazu passt auch:
Verfassungsschutz: Blick nach links in Zeiten des Rechtsrucks
Zwar gibt es erheblich mehr „Reichsbürger“ als im Vorjahr – aber „Linksextremisten“ bleibt das Lieblingsproblem der NSU-Helfer mit dem Namen „Verfassungsschutz“. Den „Staatsfeinden von links“ wird das längste Einzelkapitel des Berichts gewidmet.
Unnötig zu erwähnen, dass weder die CSU noch die AfD im gesamten Bericht auch nur einmal genannt werden – trotz pauschaler Gleichstellung von Migranten als Kriminelle, völkischer Parolen und der Verharmlosung von NS-Verbrechen. Deutschland ist schliesslich ein RECHTSstaat. Und das soll auch so bleiben.
Sehr sehenswert: Die kurze Rede von Urban Priol bei der „Ausgehetzt“ Demo
US-Heimatschutzministerium: Russische Hacker hatten Zugang zu US-Stromversorgern
Pünktlich zur Bekanntgabe des Bösewichts im neuen James-Bond-Kinofilm startet auch die friedlichste Demokratie der Welt mit der dazu passenden Werbekampagne und warnt vor „bösen russischen Hackern“
Und wie hinterhältig diese „bösen russischen Hacker“ vorgingen, steht auch im Bericht (Zitat): „Die Hacker hätten Phishing-E-Mails verschickt, um sich Zugang zu Drittfirmen mit weniger gut gesicherten Netzwerken zu verschaffen.“ Hehe, die gute alte Methode: Hier klicken und Britney Spears nackig sehen -klick- Also in meinen Ohren klingt das eher nach Skriptkiddies als nach einer „staatlich finanzierten Gruppe“. Aber ich bin ja nur Blogger und kein Qualitätsjournalist. Deswegen stelle ich ja auch Fragen, statt unkommentiert die Regierungspropaganda zu verbreiten:
– Was bitte haben sensible Bereiche wie die Stromversorgung im Internet zu suchen?
– Und wenn kein Schaden angerichtet, sondern nur Schwachstellen aufgezeigt wurden, wo bleibt das Dankeschön?
Stattdessen der blanke Hass (Zitat): „Der nationale Geheimdienstkoordinator der USA, Dan Coats, warnte: „Russland, China, der Iran und Nordkorea sind die schlimmsten Übeltäter.“ Ja genau, diese Drecksnordkoreaner
Aber das kommt eben davon, wenn man Sicherheitslücken nicht schliesst, sondern für seine eigenen Geheimdienste missbrauchen will (Stichwort Staatstrojaner). Ganz nach dem Motto: „Wer hätte DAS ahnen können, dass auch die Bösen dieselben Lücken ausnutzen wie wir?“
ARD verschweigt den Abschuss eines syrischen Kampfjets durch Israel
Das altbekannte Muster: Unsere Öffentlich-Rechten berichten über Kriegsverbrechen nur dann, wenn man es dem Feind (böse Russen, Drecksnordkoreaner, usw.) in die Schuhe schieben kann. Die Kriegsverbrechen der „guten Freunde“ hingegen fegt man lieber unter den Teppich.
Brite vergiftete seine Freundin aus Versehen mit Nowitschok
„Er habe eine kleine Kosmetikflasche gefunden, die er aufgehoben und ihr geschenkt habe“, berichtet DIE WELT. Ja und wie jetzt weiter? Gab es denn keinerlei russische Schriftzeichen auf der Kosmetikflasche? So wird das nichts mit der einheitlichen antirussischen Propagandalinie
Abschiebungen – und der Afghanistan-Lagebericht des Auswärtigen Amts
Das bislang unter Verschluss gehaltene Dokument konnte auf dem Klageweg nun an die Öffentlichkeit geholt werden und liest sich (trotz zusätzlicher Schwärzungen) wie das Musterbeispiel für ein Land, in den man Abschiebungen NIEMALS durchführen darf. Zumindest wenn man ein Rechtsstaat wäre, in dem Grundgesetz Artikel 1 Gültigkeit besitzt.
Zitat: „Aus dem Dokument geht hervor, dass Afghanistan – anders als etwa von Bundeskanzlerin Merkel behauptet – kein sicheres Land ist. Wie die Diplomaten berichten, befinde sich das Land „in einer schwierigen Aufbauphase und einer weiterhin volatilen Sicherheitslage“. Die Regierung sei „häufig nicht in der Lage, ihre Schutzverantwortung effektiv wahrzunehmen“. Mit rund 20 unterschiedlichen Gruppierungen gäbe es in Afghanistan „die höchste Konzentration an bewaffneten Widerstands- und Terrororganisationen weltweit.“ Verwaltung und Justiz seien außerdem „nur eingeschränkt wirkmächtig“. Einflussnahmen in Gerichtsprozesse etwa durch Bestechungsgelder verhinderten Entscheidungen nach rechtsstaatlichen Grundsätzen: „Rechtsstaatliche (Verfahrens-)Prinzipien werden nicht konsequent angewandt.“
Wie wir sehen, würde jeder Rechtsstaat eine Abschiebung in ein solches Land, welches von Terrorgruppierungen beherrscht und ohne Justiz agiert, verbieten. Stattdessen aber leben wir in Deutschland. Hier herrscht Rassismus und eine „Ausländer raus“ Politik, in der sich die Bundesregierung sogar geltende Gerichtsurteile missachtet, um abzuschieben. Und all das nennt man dann hierzulande „Politische Mitte“ und wird von weit über 80 Prozent aller Wähler angekreuzt.
Und zu guter Letzt:
Waldbrand-Drama in Griechenland
Die dramatische Lage in Griechenland verschärft sich immer weiter. Eine Wiener Familie berichtet, wie die Lage für die betroffenen Behörden immer weiter ausser Kontrolle gerät.